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Wenn mehr als eine Person erbt, entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese muss meistens aufgelöst werden, um mit der Erbmasse (Bargeld, Immobilien, Sachwerte, usw.) etwas anfangen zu können...
Pflichtteilsansprüche können entstehen, wenn erbberechtigte Personen nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzuwendung erhalten. Wir kaufen Ihre Ansprüche und zahlen den vereinbarten Kaufpreis...
Sonstige Rechte können unter anderen sein: Hypotheken oder Grundschulden. Eine Hypothek stellt eine Grundstücksbelastung dar, welcher eine unmittelbare Forderung zugrunde liegt. Erlischt die Forderung...
Bei einem Rechtskauf überträgt der Inhaber eines Rechts dieses auf einen Dritten.
Bis auf wenige Ausnahmen, sind Rechte grundsätzlich frei übertragbar.
Das Mitglied verkauft seinen Erbteil, bekommt sofort den vereinbarten Kaufpreis ausbezahlt und muß sich nicht mehr um die Angelegenheit kümmern.
Der Streit ist für den Miterben praktisch sofort beendet.
Die anderen Erben müssen dem nicht zustimmen!
Kontakt
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