kostenfrei • diskret/ persönlich • schnell • kompetent
Pflichtteilsansprüche können entstehen, wenn erbberechtigte Personen nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzuwendung erhalten.
Wir kaufen Ihre Ansprüche und zahlen den vereinbarten Kaufpreis umgehend aus. Sie haben den Vorteil, den direkten Kontakt zum Zahlungspflichtigen vermeiden zu können. Die Verhandlung übernehmen wir selbstverständlich unter Berücksichtigung persönlicher Umstände.
Klagen sind hier selten vonnöten. Sehr oft kann eine gütliche Einigung erzielt werden.
Ein Vermächtnis kann vom Erblasser in einem Testament angeordnet oder in einem Erbvertrag vereinbart werden. Während ein Erbe das ganze Vermögen oder einen Teil davon erbt und insoweit Rechtsnachfolger wird, erhält der Vermächtnisnehmer nur einen bestimmten Vermögensgegenstand aus dem Nachlass. Der Vermächtnisanspruch ist gegenüber den Erben geltend zu machen. Wir kaufen ihr Recht am Vermächtnis und setzen uns mit den Erben auseinander. Sie bekommen den vereinbarten Kaufpreis schnell und die Sache ist erledigt.
Sie können umgehend über den vereinbarten Kaufpreis verfügen.
Auch der Verkauf eines Vermächtnisses oder Pflichtteilsanspruches wird bei uns notariell beurkundet. Dies erhöht für die Parteien die Sicherheit einer korrekten Abwicklung noch einmal zusätzlich.