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Erlischt die Forderung, erlischt auch die Hypothek als solche.
Da die Verkehrsfähigkeit von Hypotheken sehr eingeschränkt ist, werden diese heute nur noch selten bestellt. Häufig findet man allerdings in Grundbüchern alte Hypotheken.
Hypotheken können ebenfalls verkauft werden, indem das dieser Hypothek zugrunde liegende Recht abgetreten wird.
Bei der Grundschuld handelt es sich um ein abstraktes Recht, welches häufig als Kreditsicherheit verwendet wird. Es dient dazu, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Diese Forderung ist nicht an einen anderen Vertrag (z. B. Immobiliendarlehen) gebunden. Und es ist zunächst gleichgültig, wer Eigentümer des Grundstücks oder des grundstücksgleichen Rechts ist.
Meist wird eine Grundschuld aber mit dem Vertrag verbunden, für dessen Sicherheit sie dienen soll. Mit einer solchen vertraglichen Zweckvereinbarung, wird der Gläubiger in der Verwertung auf den Zweck des Vertrages eingeschränkt. Wir erwerben häufig Grundschulden, wenn die Durchführung eines Zwangsversteigerungsverfahrens für die Gläubiger aufwändig und ungewiss ist. Sie erhalten den vereinbarten Kaufpreis und den weiteren Verfahrensweg handeln wir mit den Betreffenden aus.